Seit dem 15.5. erlaubt die Landesregierung  den "Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel" unter Einhaltung zahlreicher Hygieneregeln. Das Vereins-Präsidium hat die Regeln zusammengefasst, sie sind in diesem Dokument (pdf) zu lesen.

Außerdem sind die Verantwortlichen aufgerufen, die Anzahl der Teilnehmer zu erfassen und Trainingszeit und -ort mit dem Vorstand abzusprechen, der dann den Betrieb im Einzelfall bestätigt/freigibt. Hierfür gibt es folgende Vorlage als Excel-Datei -alternativ als pdf. Die ausgefüllten Teilnehmerübersichten sind durch die Verantwortlichen bzw. Sektionsleiter vier Wochen aufzuheben.

Bitte beachten, dass der (rechte) Hauptplatz nach umfangreichen Pflegemaßnahmen vorerst gesperrt ist,

Trainingsaktivitäten als zunächst ausschließlich auf dem (linken) Trainingsplatz.