Wie der Kreissportbund TF auf seiner Homepage informiert, werden mit der dritten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung erste Öffnungsschritte in Richtung Normalität gegangen. Wichtigste Änderung ab dem 23.2.aus der Sicht des Sports: Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gilt die 2G-Regel nur noch in geschlossenen Räumen. Unter freiem Himmel gilt hier neu die 3G-Regel. Zudem sind mehr Zuschauer zulässig.

Weitaus größere Öffnungsschritte sind dann ab dem 4. März vorgesehen. So ist der Sport im Freien dann wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich. Aktuell gilt hier noch die 3G-Regel. Diese wird dann nur noch für den Indoor-Sport angewendet, der aktuell noch den 2G-Restriktionen unterliegt.

Öffnungsschritte ab 4. März:

Bis zum Ablauf des 3. März gilt noch unverändert wie bisher für Sport auf bzw. in Sportanlagen: in geschlossenen Räumen 2G, unter freiem Himmel 3G. Ausnahme: Für Individualsport unter freiem Himmel gibt es keine Nachweispflicht.

Ab dem 4. März gilt neu für die Sportausübung in geschlossenen Räumen die 3G-Regel (statt wie bisher 2G).